Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GATE99 ActionCamp
§ 1 Vertragsabschluss nd Teilnahmeberechtigung
(1) Die Anmeldung zum GATE99 ActionCamp erfolgt durch die erziehungsberechtigte Person über das Online-Anmeldeformular auf www.action-camp.de. Mit Absenden der zahlungspflichtigen Anmeldung gibt die erziehungsberechtigte Person eine verbindliche Buchung für die ausgewählte Campwoche und die angemeldeten Kinder ab.
(2) Der Teilnahmevertrag zwischen der erziehungsberechtigten Person und der GATE99 GmbH kommt mit Zugang der elektronischen Buchungsbestätigung der GATE99 GmbH zustande. Die Buchungsbestätigung wird unmittelbar nach erfolgreicher Übermittlung der Anmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
(3) Mit Vertragsschluss wird die vereinbarte Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Der Anspruch des angemeldeten Kindes auf Teilnahme am GATE99 ActionCamp setzt die vollständige und fristgerechte Zahlung der Teilnahmegebühr bis spätestens einen Tag vor Camp-Beginn voraus.
(4) Erfolgt die vollständige Zahlung nicht bis einen Tag vor Camp-Beginn, ist die GATE99 GmbH nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und angemessener Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Platz anderweitig zu vergeben.
(5) Eine Nichtzahlung der Teilnahmegebühr stellt für sich allein keine Stornierung oder Rücktrittserklärung der erziehungsberechtigten Person dar.
§ 2 Preise & Zahlung
(1) Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus den Angaben auf www.action-camp.de und umfasst Betreuung, Verpflegung sowie Nutzung der angebotenen Aktivitäten.
(2) Die Teilnahmegebühr ist mit der Buchung fällig und spätestens bis zum ersten Camptag vollständig zu begleichen.
(3) Erst nach vollständigem Zahlungseingang besteht ein Anspruch des angemeldeten Kindes auf Teilnahme am ActionCamp.
§ 3 Rücktritt / Stornierung
(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 7 Kalendertage vor Campbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung muss schriftlich, beispielsweise per E-Mail erfolgen. Im Falle einer Stornierung nach bereits erfolgter Zahlung wird für den Verwaltungsaufwand der Rücküberweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € pro Bestellung einbehalten.
(2) Bei einer Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Beginn der gebuchten Campwoche oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung berechnet die GATE99 GmbH pauschal 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr um bereits entstandene Kosten zu decken.
(3) Die Nichtzahlung der Teilnahmegebühr gilt nicht als Stornierung.
§ 4 Teilnahme, Betreuung & Ausschluss
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Trotz sorgfältiger Betreuung besteht bei sportlichen Aktivitäten ein Restrisiko von Verletzungen.
(2) Kinder verpflichten sich, die Camp-Regeln einzuhalten und den Anweisungen des Betreuungsteams Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Kind zeitweise oder dauerhaft von einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Teilnahme am GATE99 ActionCamp setzt voraus, dass das Kind gesund und betreuungsfähig ist. Eltern sind verpflichtet, das Betreuungsteam vor Beginn der Veranstaltung über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder sonstige Besonderheiten zu informieren, die für die Betreuung relevant sein könnten.
(4) Kinder mit ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine sichere und verantwortbare Betreuung nicht zulassen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen durch das Verhalten des Kindes die Sicherheit oder das Wohl anderer Kinder gefährdet wird.
(5) Der Ausschluss durch Krankheit kann sowohl vor Beginn als auch während der laufenden Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall treten wir vom Vertrag zurück. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren für ungenutzt Tage werden anteilig erstattet.
(6) Darüber hinaus behalten wir uns in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, eine Teilnahme auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
§ 5 Leistungsumfang und Änderungen des Campangebots
(1) Der konkrete Leistungsumfang des GATE99 ActionCamps ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbeschreibung. Angaben auf der Website, in FAQs, Flyern, sozialen Medien oder sonstigen Informations- und Werbematerialien zu einzelnen Aktivitäten, Speisen, Getränken oder Tagesabläufen beschreiben grundsätzlich das vorgesehene Angebot. Soweit einzelne Leistungen nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert werden, besteht kein Anspruch darauf, dass jede dort dargestellte Aktivität, Speise oder jedes Getränk während der gesamten Campwoche oder zu jedem Zeitpunkt verfügbar ist.
(2) Die GATE99 GmbH behält sich vor, einzelne Aktivitäten oder Programmpunkte aus sachlichem Grund vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, zeitlich einzuschränken, durch vergleichbare Angebote zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei technischen Defekten, Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Sicherheitsbedenken, behördlichen Vorgaben, witterungs- oder betriebsbedingten Umständen, eingeschränkten Kapazitäten oder Belegungen einzelner Bereiche sowie sonstigen Umständen, die von der GATE99 GmbH nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beeinflusst werden können.
(3) Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Aktivität zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Die GATE99 GmbH ist im Falle von Einschränkungen bemüht, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten geeignete alternative Aktivitäten anzubieten. Der grundsätzliche Charakter des ActionCamps als betreutes Ferienangebot mit unterschiedlichen Spiel-, Sport-, Bewegungs- und Kreativangeboten bleibt hiervon unberührt.
(4) Entsprechendes gilt für die Verpflegung. Die auf der Website, in FAQs oder anderen Informationsmaterialien genannten Speisen und Getränke stellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, das planmäßig vorgesehene Verpflegungsangebot dar. Einzelne Lebensmittel, Obst- oder Gemüsesorten, Getränke, Beilagen oder sonstige Bestandteile können insbesondere aufgrund von Verfügbarkeit, Lieferengpässen, Qualität, Hygiene, saisonalen Gegebenheiten oder organisatorischen Erfordernissen durch andere geeignete Angebote ersetzt werden oder vorübergehend entfallen.
(5) Die GATE99 GmbH stellt während des Camps eine angemessene Verpflegung und Getränkeversorgung entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang sicher. Angegebene Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige bei der Anmeldung mitgeteilte ernährungsbezogene Besonderheiten werden im Rahmen der ausdrücklich zugesagten Möglichkeiten berücksichtigt.
(6) Zumutbare Änderungen nach den vorstehenden Absätzen begründen keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung der Teilnahmegebühr, sofern der Gesamtcharakter und die wesentlichen Leistungen des gebuchten ActionCamps erhalten bleiben. Gesetzliche Ansprüche der Teilnehmer bleiben unberührt.
§ 6 Haftungsbegrenzung
(1) Für selbstverschuldete Unfälle oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der Spielregeln und/oder der Einweisung im Zusammenhang mit der Benutzung der Spielausrüstung hervorgerufen werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Dies gilt auch für Verletzungen und Schäden von Rechtsgütern von Dritten.
Jeder Spieler haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind.
(2) Die Haftung des Betreibers für fahrlässige und für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen eines Spielers während des Spielbetriebs ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
(3) Die Haftung des Betreibers bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden bei Spielern beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Erziehungsberechtigte müssen vor Campbeginn den vollständig ausgefüllten Haftungsausschluss vorlegen. Dieser wird mit der Zahlungsbestätigung zugestellt. Ohne ausgefüllten Haftungsausschluss ist keine Teilnahme möglich.
(5) Erziehungsberechtigte verpflichten sich, die Benutzerregeln JumpAction (Sicherheitsunterweisung) vorab gemeinsam mit dem angemeldeten Kind besprechen und sicherstellen, dass dieses den Inhalt verstanden hat.
(6) Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Betreiber übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 7 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen zu internen Zwecken sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des GATE99 ActionCamps erstellt werden. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des ActionCamps gemäß DSGVO. Details unter www.gate99.de/datenschutz.
§ 9 Hausrecht
Das GATE99 ActionCamp-Team übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankenthal/Pfalz.
