Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GATE99 ActionCamp
§ 1 Vertragsabschluss
(1) Mit der Anmeldung bietet der Erziehungsberechtigte verbindlich den Abschluss eines Teilnahmevertrages am GATE99 ActionCamp an. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über www.action-camp.de.
(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch die GATE99 GmbH zustande. Die Vergabe der begrenzten Camp-Plätze erfolgt nach Zahlungsbestätigung. Eine Anmeldung ohne erfolgte Bezahlung sichert somit noch keinen Teilnehmerplatz.
§ 2 Preise & Zahlung
(1) Die Teilnahmegebühr ergibt sich aus den Angaben auf www.action-camp.de und umfasst Betreuung, Verpflegung sowie Nutzung der angebotenen Aktivitäten.
(2) Die Teilnahmegebühr ist mit der Buchung fällig und spätestens bis zum ersten Camptag vollständig zu begleichen.
§ 3 Rücktritt / Stornierung
(1) Eine Stornierung der Teilnahme ist bis 7 Tage vor Campbeginn kostenfrei möglich. Die Stornierung muss schriftlich, beispielsweise per E-Mail erfolgen.
(2) Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen fallen 50 % der Teilnahmegebühren an.
§ 4 Teilnahme, Betreuung & Ausschluss
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Trotz sorgfältiger Betreuung besteht bei sportlichen Aktivitäten ein Restrisiko von Verletzungen.
(2) Kinder verpflichten sich, die Camp-Regeln einzuhalten und den Anweisungen des Betreuungsteams Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Kind zeitweise oder dauerhaft von einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
(3) Die Teilnahme am GATE99 ActionCamp setzt voraus, dass das Kind gesund und betreuungsfähig ist. Eltern sind verpflichtet, das Betreuungsteam vor Beginn der Veranstaltung über bekannte gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder sonstige Besonderheiten zu informieren, die für die Betreuung relevant sein könnten.
(4) Kinder mit ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine sichere und verantwortbare Betreuung nicht zulassen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Fälle, in denen durch das Verhalten des Kindes die Sicherheit oder das Wohl anderer Kinder gefährdet wird.
(5) Der Ausschluss durch Krankheit kann sowohl vor Beginn als auch während der laufenden Veranstaltung erfolgen. In diesem Fall treten wir vom Vertrag zurück. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren für ungenutzt Tage werden anteilig erstattet.
(6) Darüber hinaus behalten wir uns in begründeten Ausnahmefällen das Recht vor, eine Teilnahme auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesen Fällen erfolgt eine vollständige Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
§ 5 Haftungsbegrenzung
(1) Für selbstverschuldete Unfälle oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der Spielregeln und/oder der Einweisung im Zusammenhang mit der Benutzung der Spielausrüstung hervorgerufen werden, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Dies gilt auch für Verletzungen und Schäden von Rechtsgütern von Dritten.
Jeder Spieler haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind.
(2) Die Haftung des Betreibers für fahrlässige und für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen eines Spielers während des Spielbetriebs ist ebenfalls ausgeschlossen, sofern diese keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
(3) Die Haftung des Betreibers bei unverschuldeten Unfällen oder Verletzungen während des Spielbetriebs und daraus resultierenden (Sach- und/oder Personen-) Schäden bei Spielern beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Erziehungsberechtigte müssen vor Campbeginn den vollständig ausgefüllten Haftungsausschluss vorlegen. Dieser wird mit der Zahlungsbestätigung zugestellt. Ohne ausgefüllten Haftungsausschluss ist keine Teilnahme möglich.
(5) Erziehungsberechtigte verpflichten sich, die Benutzerregeln JumpAction (Sicherheitsunterweisung) vorab gemeinsam mit dem angemeldeten Kind besprechen und sicherstellen, dass dieses den Inhalt verstanden hat.
(6) Das Mitbringen von Wertgegenständen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Betreiber übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 6 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Camps können Foto- und Videoaufnahmen zu internen Zwecken sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des GATE99 ActionCamps erstellt werden. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit schriftlich möglich.
§ 7 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des ActionCamps gemäß DSGVO. Details unter www.gate99.de/datenschutz.
§ 8 Hausrecht
Das GATE99 ActionCamp-Team übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankenthal/Pfalz.
